Sonntag, 19. September 2010

MonaVie

MonaVie hat eine Einstweilige Verfügung (28 O 612/10 Landgericht Köln) gegen eine Anwaltskanzlei erwirkt, deren nach MonaVie Angaben ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen das Geschäftsmodell von MonaVie letzte Woche in drei Abmahnungen endete. 

Das Network-Unternehmen verkündete am Montag: „Wie Sie früheren Berichten entnehmen können, hat ein Konkurrenzunternehmen vor kurzem versucht Produkte auf den Markt zu bringen, die unseren MonaVie Produkten sehr ähnlich sahen. Wir haben es erfolgreich verhindert, dass diese Firma die nachgemachten Produkte so vermarkten konnte, dass Endverbraucher unter Umständen verwirrt werden. Wir haben gute Gründe zu glauben, dass die Anschuldigungen gegen unseren Vergütungsplan nichts weiter als eine Retourkutsche dieses Unternehmens sind.“ „Wir sind überzeugt von der Legalität des MonaVie Geschäftsmodells und Vergütungsplans in Deutschland und versichern Ihnen, dass wir alle Dokumente sorgfältigen Prüfungen durch Rechtsexperten unterzogen haben, um unseren Distributoren eine legale und solide Geschäftsmöglichkeit bieten zu können.“
(Quelle: Netcoo)

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