Freitag, 20. August 2010

Alles was Recht ist !?

Ein Lehrer und ein Zollinspektor laden sich Kinderpornos auf ihre Computer. Sie werden zu Geldstrafen verurteilt. Um ihren Job als Beamte müssen sie aber trotzdem nicht fürchten.
 
Der private Besitz von Kinderpornos kostet Beamte nicht zwangsläufig den Job. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Der Besitz von Kinderpornos sei zwar ein "außerdienstliches Vergehen". Aber ob dies als Disziplinarmaßnahme gleich die Entfernung aus dem Dienst rechtfertige, müsse im Einzelfall geprüft werden. Eventuell reichten auch Gehaltskürzungen aus. Beamte seien in ihrem Privatleben nicht anders als jeder andere Bürger zu behandeln, betonten die Richter.

Da kann man doch beruhigt und vertrauensvoll sein Kind täglich zur Schule schicken.

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