Sonntag, 20. Juni 2010

Neues Widerrufsrecht


Für jeden Internetnutzer, der im Web gewerblichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen betreibt, gilt seit dem 11. Juni 2010 das neue Widerrufsrecht. Aufgrund dieses Gesetzes gibt es für Online-Händler fünf wesentliche Änderungen:
  1. Unangreifbarkeit der Musterbelehrung
    Die Musterwiderrufs- sowie die Musterrückgabebelehrung haben den Rang eines formellen Gesetzes und sind durch die Instanzgerichte nicht mehr angreifbar.
  2. 14 Tage Widerrufsfrist auch bei eBay
    Die Widerrufsfrist bei eBay beträgt ab sofort auch hier 14 Tage.
  3. Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
    Ab sofort ist es  ausreichend den Verbraucher über das Widerrufsrecht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zu belehren, um einen Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend machen zu können.
  4. Rückgaberecht bei eBay
    Ab heute können eBay-Händler ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen.
  5. Unterlassungserklärungen kündigen?
    Alte abgegebene Unterlassungserklärungen können evtl. gekündigt werden.

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